Intergeschlechtlichkeit ist keine Diagnose.
19.6.2018. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 15. Juni der Klage von Herm Alex Jürgen* stattgegeben: Österreich muss neben „männlich“ und „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag schaffen.
Nicht jeder Mensch ist eindeutig weiblich oder eindeutig männlich. Intergeschlechtlichkeit bedeutet, dass eine Person gleichzeitig männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben kann.
Bei diesen Geschlechtsmerkmalen kann es sich um die mögliche Dualität von Geschlechtsorganen (anatomische Intergeschlechtlichkeit), Geschlechtschromosomen (genetische Intergeschlechtlichkeit) oder Geschlechtshormonen (hormonelle Intergeschlechtlichkeit) handeln. Relativ viele Menschen entsprechen nicht den binären Erwartungen unserer Gesellschaft: Die Schätzungen variieren, aber etwa 0,5% aller Menschen in Österreich dürften schon bei der Geburt nicht eindeutig männlich oder eindeutig weiblich sein. Viele Menschen merken erst in späteren Lebensjahren, dass sie weder Frau noch Mann sind. Betroffenorganisationen sprechen von der wissenschaftlich recherchierten Zahl von etwa 1,7 % aller Menschen, die eine Variante von Intergeschlechtlichkeit aufweisen.
Die Medizin bezeichnet das als „Störung der Geschlechtsentwicklung“. Viele Betroffene lehnen die Bezeichnung „Störung“ als unnötige Pathologisierung ihres Menschseins ab. Aus einem christlichen Schöpfungsverständnis heraus, das die Schöpfung plural angelegt glaubt, versteht auch plan:g Intergeschlechtlichkeit nicht als Krankheit.
Historisch ist seit der Epoche der Aufklärung eine stärkere Normierung von Geschlechterrollen feststellbar. Vor der Aufklärung und in außereuropäischen Kulturen ist ein unbefangenerer Umgang mit abweichender Geschlechtlichkeit belegbar: Die First Nations kennen die „two spirits“, Pakistan und Indien die „Hijras“ und muslimische Kulturen die „muḵannaṯūn“.
Im Österreich der Nachkriegszeit wurden viele intergeschlechtliche Menschen bereits im Säuglings- oder frühen Kindesalter therapiert oder operiert. Paradoxerweise könnte gerade die moderne Einsicht in Formen und Bedingungen sozial konstruierter Geschlechtlichkeit (Stichwort: Gender-Diskurs) dazu geführt haben, Intergeschlechtlichkeit klinisch zu verstehen und zu therapieren. Dahinter mag nicht nur modernes medizinisches Machbarkeitsdenken gestanden haben, sondern auch das implizite Verständnis dualer Geschlechtlichkeit als soziale Konstruktion: Weil Geschlechtlichkeit eine soziale Bedingung hat, kann eine Operation „duale Klarheit“ schaffen – den Rest, so der Gedanke, richtet die durch die OP klarere geschlechtliche Sozialisation. Die häufigen Leidensgeschichten der intergeschlecchtlicher Menschen zeigen, dass dies eine irrige Vorstellung ist.
Die Interessensvertretungen intergeschlechtlicher Menschen beschreiben die medizinischen Eingriffe als gewaltsam und traumatisierend. Dieses Leiden ist vermeidbar und skandalös. Kirche und Gesellschaft insgesamt dürfen sich diesem Leiden nicht verschließen. Als kirchliche Organisation im Gesundheitssektor muss plan:g Leiden wahrnehmen, ansprechen und helfen, es zu überwinden. plan:g Partnerschaft für globale Gesundheit bemüht sich, inmitten einer durch häufig unfreie Sexualisierung gekennzeichneten Gesellschaft das Beziehungselement von Menschlichkeit, Geschlechtlichkeit und Liebe zu betonen. Für eine Organisation, die im Gesundheitssektor der Entwicklungszusammenarbeit arbeitet, ist das eine sehr große Herausforderung für den interkulturellen und interreligiösen Dialog.
Die Vielfalt in der Schöpfung und im menschlichen Leben mit all ihren komplexen Mischformen ist gerade im religiösen und christlichen Verständnis, das die Einheit zwischen Körper und Geist auch spirituell versteht und sich um eine ganzheitliche Anthropologie bemüht, auch als „Hermaphroditismus“ oder „Zwittertum“ nicht zu fassen. Geschlechtlichkeit ist neurobiologisch auch im Kopf angelegt. Die Entscheidung des VfGH war damit überfällig, ist aber nur ein Zwischenschritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, die gesamtgesellschaftlich gestaltet werden muss, um ein gutes Leben in Fülle für alle zu ermöglichen.
Weiterführende Links:
- Die VfGH-Entscheidung zum Nachlesen: „Intergeschlechtliche Personen haben Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister.“
- Eine intergeschlechtliche Person über die Sprache der Schöpfung in der Genesis: „Als Mann und als Frau schuf er sie - Adam ist menschlich.“
- Ein Film berichtet über Intergeschlechtlichkeit: Tintenfischalarm.
- Herm Alex Jürgen schreibt Rechtsgeschichte.
- Der verein intergeschlechtlicher menschen österreich vimoe informiert über „was tun, wenn mensch anders ist“.
- Die Plattform Intersex ist ein unabhängiges Netzwerk aus NGOs, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen. Die 2013 gegründete Plattform will die Lebenssituation intergeschlechtlicher Menschen verbessern.
- Ein Leitfaden für Kinder ohne eindeutiges Geschlecht hat das Ziel, unnötige Operationen zu vermeiden.
- Dieser Leitfaden ist jedoch schlecht vereinbar mit den Erfahrungen betroffener Menschen, wie eine neuere Studie zu Genitaloperationen im Kindesalter belegt.
Gerade bei dem oben genannten Leitfaden gilt: Gut gemeint ist häufig das Gegenteil von gut. Tinou Ponzer von VIMÖ / OII Austria hat uns dankenswerterweise darauf aufmerksam gemacht, dass der Leitfaden unnötige Pathologisierungen fortschreibt. Zwar seien die Versuche, Kinder altersgerecht aufzuklären, äußerst wichtig. Auch die Peer-Beratung und die psychosoziale Unterstützung wird begrüßt. Allerdings sei „die Einbeziehung der betroffenen Person in schwerwiegende Entscheidungen nicht das Gleiche wie die alleinige Selbstbestimmung über den eigenen Körper mit dem Wissen, nicht krank zu sein.“Darum ist die plan:g aus dem internationalen Kontext gut bekannte Forderung„Nichts über uns ohne uns!“ auch eine zentrale Forderung von VIMÖ / OII, exzellent zusammengefasst in der Info-Broschüre „Die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen schützen. Wie können Sie helfen?“