Veränderung finanzieren
Steuerabsetzbarkeit
Für Ihre finanzielle Unterstützung sind wir dankbar. Sie ist steuerlich absetzbar. plan:g trägt die Reg.Nr. SO2428 beim Bundesministerium für Finanzen. Die Berücksichtigung Ihrer Zahlung als steuerabsetzbare Sonderausgabe erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie uns Ihre Identifikationsdaten (Geburtsdatum, Vor- und Zuname) bekannt geben.
Jedes Jahr im Jänner senden wir Ihnen eine Aufstellung Ihrer uns anvertrauten Zahlungen.
- Wir benötigen Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen (laut Meldezettel).
- Wir benötigen Ihre vollständige Adresse (laut Meldezettel).
- Wir benötigen Ihr Geburtsdatum.
- Bis Ende Februar eines jeden Jahres melden wir die uns anvertrauten Spendensummen der Finanzverwaltung, wenn uns die Spenderinnen und Spender darum durch Mitteilung des Geburtsdatums gebeten haben.
- Der Datenschutz ist uns wichtig: Die Übermittlung der Daten an die Finanz erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ihre Daten werden in Form des „verschlüsselten bereichsspezifische Personenkennzeichens für Steuern und Abgaben“ (vbPK SA) übermittelt. Nur die Finanzverwaltung kann dieses Kennzeichen entschlüsseln.
- Bitte vergleichen Sie die Spendenaufstellung, die wir Ihnen im Jänner eines jeden Jahres schicken, mit Ihren Unterlagen. Damit können wir Fehler schon im Vorfeld unserer Meldung an die Finanzbehörde vermeiden!
- Wenn Sie FinanzOnline nutzen, sehen Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt. Geben Sie Ihre Veranlagung in Papierform ab, erhalten Sie diese Informationen mit Ihrem Steuerbescheid.
Weitere Informationen vom Fundraising-Verband finden Sie unter www.spenden.at. Die Informationen zur steuerlichen Behandlung von Spenden hat der Fundraising-Verband sehr sorgsam zusammengestellt. Was die Bewertung und Bewerbung von Sach- und Testamentsspenden angeht, stimmen wir jedoch nicht in jedem Fall mit dem Fundraising-Verband überein.
Spendengütesiegel
plan:g ist mit dem Österreichischen Spendengütesiegel ausgezeichnet und trägt die Registrierungs-Nr. 05955. Das Spendengütesiegel ist ein Instrument der freiwilligen Qualitätskontrolle von spendensammelnden Organisationen. Getragen wird das Siegel von der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO), von fünf weiteren Dachverbänden sowie der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Das Österreichische Spendengütesiegel steht für strenge Qualitätsstandards, Transparenz und laufende Kontrolle. Folgende Arbeitsbereiche werden jährlich neu geprüft:
- Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Internes Kontrollsystem
- Satzungs- und widmungsgemäße Mittelverwendung
- Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Finanzpolitik
- Personalwesen
- Lauterkeit der Spendenwerbung
Weitere Informationen zum Spendengütesiegel auf www.osgs.at.
Problematische Sachspenden
Am Anfang der Medikamenten-Aktion für leprabetroffene Menschen stand der Wirkstoff Rifampicin, ein semisynthetisch hergestelltes, bakterizides Antibiotikum. In Europa wird Rifampicin gegen bestimmte resistente Staphylokokken eingesetzt. In vielen Entwicklungsländern ist Rifampicin ein wichtiges Medikament gegen Tuberkulose und Lepra. Anfänglich war Rifampicin extrem teuer. Zupackende Vorarlberger Ärzte, zum Teil erfahrene Tropenmediziner, bauten einen Tauschhandel mit verschiedenen Spitälern auf: Gesammelte Arzneispenden wurden gegen Rifampicin-Tabletten getauscht, das in Afrika so nötig gebraucht wurde und so lebensrettend war.
Das System konnte sehr bald aufgrund des dramatischen Preisverfalls von Rifampicin verändert werden. Seit den 80er Jahren wurde nicht mehr getauscht – der Tausch war auch durch die stete Verschärfung der Arzneimittelverordnung verunmöglicht worden. Die Medikamenten-Spenden für leprabetroffene Personen veränderte sich: Statt Rifampicin zu tauschen, wurde ein breiteres Spektrum hochwirksamer Medikamente direkt in die Partnerländer geschickt. Von vornherein wurde mit Bestelllisten gearbeitet, womit einer zentralen Forderung der Weltgesundheitsorganisation bezüglich Arzneimittel-Spenden stets Rechnung getragen wurde. Mit dem Siegeszug von preisgünstigen Generika hatte sich der Medikamenten-Markt aber stark verändert. Immer mehr Medikamente verloren ihren Patentschutz. Auch die Zusammensetzungen der Arzneimittel-Spenden veränderten sich. So führte die EU-Kommission auf europäischer Ebene im Herbst 2013 das „schwarze Dreieck“ verpflichtend ein; mit diesem Symbol werden seither Präparate gekennzeichnet, bei deren Verabreichung eine besonders enge ärztliche Begleitung nötig ist.
Nicht nur der Arzneimittelmarkt in Europa hatte sich verändert – auch die Entwicklungsanstrengungen in den Partnerländern hatten Erfolge gezeigt. So gab es immer weniger deutschsprachiges Personal in den ehemaligen Missionsspitälern. Zudem regelten Länder wie Äthiopien, Ghana oder der Libanon die Einfuhrbestimmungen neu: Damit sollte der Import von Pharmamüll eingedämmt werden, auf der medizinischen Ebene ging es um die Koordination der Medikamenten-Importe mit den nationalen Behandlungsstrategien. Weil sich die nationalen Gesundheitssysteme weiterentwickelten, wurden die Koordinationsaufwände für Sachspenden unvertretbar hoch. Darum sammelt plan:g seit vielen Jahren keine Sach- und Pharmaspenden mehr und bittet alle Entwicklungspartner, auf solche Aktionen zu verzichten: Einer sorgfältigen Wirkungsanalyse und Kosten-Nutzen-Rechnung halten Sachspendenaktionen nicht Stand.
Die Arzneimittelversorgung unserer Partner erfolgt durch Käufe auf den lokalen Märkten. Nur wo es aufgrund von Engpässen nötig ist, werden Medikamente international zugekauft. Weil damit genauer auf den Bedarf der Partner reagiert werden kann, ist ein solches System effektiver und effizienter. Die Medikamentenversorgung ist dabei auch eine staatliche Verpflichtung. plan:g engagiert sich dafür, dass Staaten diesen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen. Zur Versorgung gehört auch die Verhinderung von Medikamentenfälschung (z.B. durch mobile Labore) und die sachgerechte Entsorgung von Pharmaabfällen.
Ausrüstungen werden angenommen, wenn:
- ein Partner konkreten Bedarf geäußert hat. Häufig verweigern Partner Sachspenden, wenn die Verbrauchsgüter- und Ersatzteillieferung bei Spenden nicht gesichert ist – bei ungesicherter Versorgung führt auch die Spende von hochwertiger Ordinationsausstattung häufig zu Problemen.
- die bereitgestellten Geräte vollständig und vollständig funktionstüchtig sind.
- keine technischen Mängel/Sicherheitsrisiken vorliegen, keine Ersatzteile fehlen, keine Reparaturen erforderlich sind und wenn ein kompletter Satz von Installations-, Bedienungs- und Wartungshandbüchern sowie Ersatzteillisten und Garantieerklärungen in englischer und/oder französischer Sprache vorliegen.
- sowohl die Ersatzteilversorgung wie eine etwaige Entsorgung gesichert sind.
„Warum macht die Spende meiner alten Brille keinen Sinn?“ Download
Aussendungen
Post von plan:g richtet keinen Schaden an. Hier erklärt Ihnen unsere Druckerei, wie wir das schaffen:
https://www.youtube.com/watch?v=urGAIxTj3Dw
Wenn Sie also einen Brief von plan:g erhalten, können Sie sicher sein: Die Umwelt zahlt nicht drauf.
Danke, dass wir Ihnen Informationen zukommen lassen dürfen. Selbstverständlich können Sie die Häufigkeit unserer Briefe selbst steuern, indem Sie eine Versandbeschränkung hinterlegen oder Adressänderungen melden. Die richtige und sparsame Adressierung spart Geld, das wir für die Projektdurchführung dringend benötigen.
Lassen Sie uns gemeinsam unsere Verhaltensweisen verbessern, damit Ärmste Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten.